Allgemeine Angaben |
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Sprachförderung in der Sekundarstufe I (Praxisseminar) | | |
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Zuordnungen: 2 | |
Veranstaltungspriorität[alt: weitere reguläre Lehrveranstaltung (Pflicht und Wahlpflicht)]; Lehrveranstaltungsrhythmus[wöchentlich] |
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Angaben zur Abhaltung |
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Schüler/innen mit einer anderen Erstsprache als dem Deutschen sind inzwischen keine Seltenheit mehr. Ziel dieses Praxisseminars ist es, zukünftige Lehrer/innen auf die Arbeit mit dieser Zielgruppe vorzubereiten. Nach einer Einführung in den Zweitspracherwerb werden im Seminar Methoden der Sprachförderung (Sprachstandsdiagnose und Förderplanung, Entwickeln von Fördermaterialien) vermittelt. Begleitend zum Seminar sammeln Studierende erste Erfahrungen in der Sprachförderung und ergänzen somit ihre im Seminar erworbenen theoretischen Kenntnisse um Praxiserfahrungen. Der Sprachförderunterricht im Bereich der Sekundarstufe findet in Kleingruppen an Kölner Schulen statt.
Bitte beachten Sie den zeitlichen Mehraufwand und folgende Hinweise: - Die Bereitschaft zur Erteilung von Sprachförderunterricht (min. 10 Förderstunden) wird für den Erwerb eines Teilnahme- als auch eines Leistungsnachweises vorausgesetzt. - Die Teilnahme an der 1.Seminarsitzung ist verpflichtend, da hier die Schulplätze vergeben werden. - Der erste Teil des Seminars wird in zwei Blöcken stattfinden, um auf den Förderunterricht vorzubereiten: Freitag, 20.4.2018 und Freitag, 27.4.2018 jeweils 10-15 Uhr - Die durchgeführte Förderung wird in einem Portfolio (gilt als Hausarbeit) dokumentiert. - Es besteht die Möglichkeit, den Förderunterricht mit einer Förderbescheinigung zu zertifizieren oder als Berufsfeldpraktikum anzurechnen unter Einhaltung weiterer Vorgaben (bei Interesse bitte Dozentin ansprechen) |
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Für die Anmeldung zur Teilnahme müssen Sie sich in KLIPS 2.0 als Studierende*r identifizieren. |
Anmerkung: - Es wird die Durchführung von 10 Förderstunden (90-minütig) an einer Kooperationsschule zusätzlich zu den Seminarsitzungen erwartet - Die Teilnahme an der 1. Seminarsitzung, in der die Schulplätze vergeben werden, ist verpflichtend
Der Fixplatz verfällt, wenn Sie in der ersten Sitzung unentschuldigt nicht erscheinen. |
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Angaben zur Prüfung |
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siehe Stellung im Studienplan |
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Zusatzinformationen |
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Das Studium der Aufbau- und Ergänzungsmodule kann erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Basismodule begonnen werden.
Der Fixplatz verfällt, wenn Sie in der ersten Sitzung unentschuldigt nicht erscheinen. |
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