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Allgemeine Angaben
Compliance 
14055.0015
Vorlesung
2
Sommersemester 2023
Studiengang Wirtschaftsjurist
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Studienart/Studienplan 
SPO-V
Zuordnung zu Modul 
Art Empf.
Sem.
ECTS
Credits
Prüfungsart Äquiv. Vorauss.
 
laufend 2022/23
Kurzzeitstudium
A1 502 Kurzzeitstudium Erasmus Rechtswissenschaftliche Fakultät (HG-NRW)
20142
-6
A2 512 Kurzzeitstudium Partnerhochschulen Rechtswissenschaftliche Fakultät (HG-NRW)
20142
-6
A3 522 Kurzzeitstudium andere Stipendiaten Rechtswissenschaftliche Fakultät (HG-NRW)
20142
-6
Masterstudium
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
88 358 Wirtschaftsrecht (nicht konsekutiv) (HG-NRW)
20162
-3
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Freie Wahllehrveranstaltung: 3 ECTS-Credits
Angaben zur Abhaltung
Compliance im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht LL.M. an der Universität zu Köln
Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling

Compliance ist ein ebenso dynamisches wie vielseitiges Rechtsgebiet. Anforderungen und Standards ändern sich schnell. In der Rechtsprechung und auch in der Gesetzgebung ist Compliance längst angekommen wie der jüngst vorgestellte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität und die bereits verabschiedete EU-Whistleblowerrichtlinie zeigen.

Den Studierenden soll in dieser Vorlesung zunächst der rechtliche Rahmen von Compliance aufgezeigt werden. Ein Schwerpunkt wird sein, welche zivilrechtlichen und welche strafrechtlichen Konsequenzen Verstöße für das Unternehmen und dessen Verantwortliche haben können. Neben den theoretischen Grundlagen soll aber auch anhand vieler Praxisbeispiele demonstriert werden, wie eine funktionierende Compliance-Organisation im Unternehmen aufgebaut werden kann, damit es im Idealfall gar nicht erst zu Haftungsfällen kommt. Schließlich wird auch der sach-gerechte Umgang mit Compliance-Verstößen behandelt.



Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling ist seit mehreren Jahren in der Compliance-Beratung tätig. Seine Kanzlei, die er im Jahr 2013 gegründet hat, hat er u. a. auf den Schwerpunkt Compliance ausgerichtet. Für mehrere Unternehmen ist er als externer Compliance-Officer und auch als Compliance-Ombudsmann tätig. Rechts-anwalt Dr. Dilling berät Unternehmen beim Aufbau von Compliance-Management-Systemen aber auch dann, wenn es Compliance-Verstöße gegeben hat.
keine
Deutsch
Interaktion Lehrende und Lernende
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Für die Anmeldung zur Teilnahme müssen Sie sich in KLIPS 2.0 als Studierende*r identifizieren.
Angaben zur Prüfung
siehe Stellung im Studienplan
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k.A.
Zusatzinformationen